Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen OnePractix und ihren Geschäftskunden.
Stand: 04.01.2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") gelten für alle Verträge zwischen:
OnePractix s. r. o.
IČO: 56 527 454
Tolstého 5
811 06 Bratislava – Staré Mesto
Slowakische Republik
– nachfolgend „OnePractix" –
und ihren Geschäftskunden („Kunde").
Diese AGB werden Bestandteil jedes zwischen OnePractix und dem Kunden geschlossenen Vertrags.
Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer und professionelle Einrichtungen im Gesundheitswesen. Verbraucherverträge sind ausgeschlossen.
Individuelle Vereinbarungen (Angebote, Leistungsbeschreibungen, Serviceverträge) gehen diesen AGB im Falle von Widersprüchen vor.
2. Vertragsgegenstand
OnePractix erbringt digitale Dienstleistungen für Gesundheitseinrichtungen, insbesondere:
- Konzeption und Bereitstellung digitaler Plattformen
- Hosting und technische Infrastruktur
- Strukturierung und laufende Betreuung digitaler Abläufe
- Wartung, Support und Weiterentwicklung
- Sichtbarkeits- und Kommunikationsleistungen
Art, Umfang, Laufzeit und Vergütung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.
OnePractix erbringt keine medizinischen Leistungen und keine medizinische Beratung.
3. Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt zustande durch:
- Annahme eines schriftlichen Angebots
- Schriftliche Beauftragung (E-Mail ausreichend)
- Unterzeichnung eines Servicevertrags
4. Laufzeit und Kündigung
Bei wiederkehrenden Leistungen gilt die vereinbarte Mindestlaufzeit.
Während der Mindestlaufzeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen.
Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils um einen Monat, sofern er nicht mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende eines Kalendermonats schriftlich gekündigt wird.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.
OnePractix ist berechtigt, angemessene Vorauszahlungen oder Anzahlungen zu verlangen, insbesondere für Einrichtungs- und Umsetzungsleistungen.
Abschlags- oder Schlussrechnungen für Einrichtungs- oder Umsetzungsleistungen können nach Abschluss der jeweiligen Leistungen gestellt werden.
Bei wiederkehrenden Leistungen erfolgt die Abrechnung monatlich im Voraus, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
Nach vorheriger angemessener Fristsetzung ist OnePractix berechtigt, Leistungen bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen, sofern sich der Kunde im Zahlungsverzug befindet. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
Ein Zurückbehaltungsrecht oder eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
6. Leistungsänderungen (Scope Changes)
Leistungen außerhalb des vereinbarten Umfangs bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.
Solche Änderungen können Anpassungen von Vergütung und Zeitplan nach sich ziehen.
OnePractix ist nicht verpflichtet, zusätzliche Leistungen ohne schriftliche Vereinbarung zu erbringen.
7. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich:
- Erforderliche Inhalte, Daten und Zugänge rechtzeitig bereitzustellen
- Rechtlich zulässige Inhalte zu verwenden
- Datenschutzrechtliche Pflichten gegenüber Patienten einzuhalten
- Regelmäßige Datensicherungen vorzunehmen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart
- Systeme sachgemäß und sicher zu nutzen
Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung gehen nicht zulasten von OnePractix.
8. Freistellung
Der Kunde stellt OnePractix von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Nutzung der bereitgestellten Systeme, der Verletzung gesetzlicher Pflichten durch den Kunden oder der Bereitstellung rechtswidriger Inhalte beruhen, sofern OnePractix die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.
9. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und ausschließlich zur Durchführung des Vertrags zu verwenden.
Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertrags fort.
10. Rollen nach Datenschutzrecht
Für Datenverarbeitungen im Rahmen der bereitgestellten Plattformen handelt OnePractix als Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO.
Der Kunde bleibt Verantwortlicher und bestimmt Zwecke und Mittel der Verarbeitung.
Ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag wird abgeschlossen.
11. Verfügbarkeit und Infrastruktur
OnePractix bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der Systeme.
Eine bestimmte Verfügbarkeit, Reaktionszeit oder Service-Level-Verpflichtung (SLA) wird nicht geschuldet, sofern diese nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Geplante Wartungsfenster sind zulässig.
OnePractix haftet nicht für Einschränkungen oder Ausfälle, die verursacht werden durch:
- Drittanbieter
- Telekommunikationsinfrastruktur
- höhere Gewalt
- behördliche Maßnahmen
- Strom- oder Netzausfälle
Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, schuldet OnePractix keine eigenständige Datensicherung oder Datenarchivierung.
12. Haftung
OnePractix haftet unbeschränkt bei:
- Vorsatz
- Grober Fahrlässigkeit
- Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit
- Zwingender gesetzlicher Haftung
Im Übrigen ist die Haftung – unabhängig vom Rechtsgrund (vertraglich oder deliktisch), pro Schadensfall und insgesamt – auf die vom Kunden in den letzten 12 Monaten vor Eintritt des Schadens gezahlten Vergütungen begrenzt.
Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechung, Reputationsschäden oder Datenverlust ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von OnePractix.
13. Keine medizinische oder regulatorische Verantwortung
Die bereitgestellten Systeme dienen ausschließlich der organisatorischen Unterstützung.
Medizinische und klinische Entscheidungen verbleiben ausschließlich beim Kunden.
Der Kunde ist zudem allein verantwortlich für die Einhaltung aller für ihn geltenden berufsrechtlichen, datenschutzrechtlichen, regulatorischen und sonstigen gesetzlichen Anforderungen im Zusammenhang mit dem Einsatz der bereitgestellten Systeme.
Der Einsatz automatisierter oder KI-gestützter Funktionen erfolgt ausschließlich zur organisatorischen Unterstützung. Eine eigenständige medizinische Bewertung, Diagnose oder Therapieentscheidung erfolgt nicht. Die fachliche Prüfung und Verantwortung verbleibt ausschließlich beim Kunden.
14. Unterauftragnehmer
OnePractix ist berechtigt, Unterauftragnehmer einzusetzen.
Der Kunde erteilt hierfür eine allgemeine Genehmigung im Sinne des Art. 28 DSGVO.
15. Nutzungsrechte
Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben sämtliche Rechte bei OnePractix.
Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde die vereinbarten Nutzungsrechte.
Alle zugrunde liegenden Softwarekomponenten, Methoden, Quellcodes, Architekturen und Weiterentwicklungen bleiben ausschließliches Eigentum von OnePractix, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart.
Drittanbieter-Komponenten unterliegen deren Lizenzbedingungen.
16. Höhere Gewalt
Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Leistungsausfälle aufgrund von Ereignissen höherer Gewalt, die außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegen.
17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Slowakischen Republik unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Bratislava, Slowakische Republik, sofern gesetzlich zulässig.
18. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Kontakt
OnePractix s. r. o.
Tolstého 5
811 06 Bratislava – Staré Mesto
Slowakische Republik
E-Mail: [email protected]